allgemeine geschäftsbedingungen

  1. Insofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten Preisangebote für eine Dauer von dreißig (30) Tagen ab Angebotserstellung. Angebote und Vertragsvorschläge von ALINEL sind unverbindlich und stellen für ALINEL NV als solche keine Verpflichtung dar. Eine Abweichung von einem Preisangebot ist möglich, wenn bestimmte faktische Angaben, die vom Kunden mitgeteilt wurden und die für die Preisfindung von Bedeutung waren, offensichtlich nicht der Wirklichkeit entsprechen.
     
  2. Ein Vertrag zwischen ALINEL NV und dem Kunden kommt erst zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch einen zeichnungsbefugten Vertreter von ALINEL NV, der Unterzeichnung einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung oder durch die Lieferung und Inrechnungstellung der Waren zustande.
     
  3. Montage und Aufstellung erfolgen unter der Verantwortung sowie auf Kosten des Kunden und sind kein Bestandteil des Vertrages zwischen ALINEL NV und dem Kunden.
     
  4. Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden nach einer von ALINEL NV bestätigten Bestellung (siehe Faxdatum) schuldet der Kunde einen Betrag von 25% des vereinbarten Preises als pauschalen Schadenersatz. Das Recht von ALINEL NV, im Falle eines nachweislich erlittenen höheren Schadens einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unbeschadet. In Anbetracht der Tatsache, dass die Waren maßgefertigt werden und demzufolge nur dann einen Wert darstellen, wenn sie an dem dafür vorgesehenen Ort verwendet werden, ist eine Stornierung der Bestellung nach dieser Frist von 24 Stunden ohne Einverständnis seitens ALINEL NV ausgeschlossen und hat der Kunde den vollständigen Preis der Ware zu zahlen.
     
  5. Die Bestellung wird zu den in der Auftragsbestätigung vermerkten oder den in den von ALINEL NV übermittelten Preislisten enthaltenen Preisen und Konditionen in Rechnung gestellt. Insofern kein anderslautender schriftlicher Vertrag vorliegt, gehen sämtliche Steuern und Gebühren ausschließlich zulasten des Kunden. Steigen bestimmte Kosten, die sich auf den vereinbarten Preis auswirken, durch Umstände, die sich dem Einflussbereich von ALINEL NV entziehen (z. B. Erhöhung von Gebühren und Abgaben für die zu liefernden Waren, Erhöhung der Frachtpreise, Preiserhöhungen bei Basisprodukten oder Rohstoffen, Steigerung von Arbeitslöhnen infolge gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund von landesweiten bzw. branchenrelatierten Tarifverträgen, Währungsschwankungen usw.), ist ALINEL NV berechtigt, nach entsprechender Benachrichtigung eine entsprechende Preiserhöhung in Rechnung zu stellen.
     
  6. Alle Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen. Erfüllungsort ist der Gesellschaftssitz von ALINEL NV. In Ermangelung eines per Einschreiben übersandten Widerspruchs innerhalb von acht Tagen nach Erhalt gilt jede Rechnung als akzeptiert. Ein Widerspruch gegen die Rechnung hat keiner aufschiebende Wirkung bezüglich der Zahlungsverpflichtung auf Seiten des Kunden.
     
  7. Insofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Bezahlung in Euro zu erfolgen. Alle mit der Bezahlung verbundenen Kosten gehen zulasten des Kunden. Bei völliger oder teilweiser Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstag schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Säumniszinsen in Höhe von 1% für jeden angefangenen Monat, zuzüglich einer Pauschalgebühr von 10% des in Rechnung gestellten Betrages, mit einem Mindestbetrag von 125 €. Das Recht von ALINEL NV, im Falle eines nachweislich erlittenen höheren Schadens einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unbeschadet. Alle Einziehungskosten gehen zulasten des Kunden. Bleibt eine einzelne Rechnung am Fälligkeitstag unbezahlt, (i) ist ALINEL NV ohne vorherige Inverzugsetzung oder Schadenersatzforderung ebenfalls berechtigt, die übrigen Bestellungen des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung auszusetzen; (ii) werden alle noch nicht fällig gewordenen Forderungen an den Kunden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung unverzüglich fällig. Eine Verrechnung von gegenseitig geschuldeten Beträgen durch den Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
     
  8. Ist das Vertrauen von ALINEL NV in die Kreditwürdigkeit des Kunden aufgrund von gerichtlichen Maßnahmen oder von eindeutigen anderen Ereignissen, die das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Erfüllung der vom Kunden eingegangenen Verpflichtungen in Frage stellen und/oder unmöglich machen, erschüttert, behält ALINEL NV sich das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon aufzuschieben oder vom Kunden entsprechende Gewährleistung anzufordern. Dies gilt auch dann, wenn die Waren bereits insgesamt oder teilweise versandt wurden. Weigert sich der Kunde darauf einzugehen, behält ALINEL NV sich das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren, ohne dass der Kunde irgendeinen Anspruch auf Schadenersatz hat. Der Anspruch von ALINEL NV auf Erstattung des erlittenen Schadens bleibt unbeschadet.
     
  9. Insofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die vereinbarten Lieferfristen annäherungsweise. Für eine eventuelle Überschreitung der Lieferfristen übernimmt ALINEL NV keinerlei Haftung. Eine solche Überschreitung stellt auch keinen Anlass zur Vertragsauflösung oder zu Schadenersatz in irgendeiner Form dar. Änderungen an einer aufgegebenen Bestellung – insofern diese von ALINEL NV akzeptiert werden – führen automatisch zu einer Verlängerung der vorgesehenen Lieferfrist.
     
  10. Insofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren EX WORKS (Incoterms® 2013 – Gesellschaftssitz ALINEL NV). Der Kunde ist verpflichtet, die Waren an den vorgesehenen Lieferdaten abzuholen. Der Kunde unterzeichnet bei der Entgegennahme den Lieferschein, auf dem sein Name angegeben ist und der den Vermerk „Ware erhalten“ trägt. Der Kunde kann sich in jedem Fall von anderen Personen vertreten lassen. Werden die Waren am Lieferdatum aus welchem Grund auch immer nicht vom Kunden abgeholt, werden die betreffenden Waren auf Kosten und Risiko des Kunden von ALINEL NV für eine beschränkte Dauer aufbewahrt. Durch diese Aufbewahrung wird die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht ausgesetzt. Hat ALINEL NV die Waren an einen vom Kunden angegebenen Ort zu transportieren, so erfolgt dieser Transport in jedem Fall auf Risiko des Kunden. Die Transportkosten werden gesondert und im Einklang mit unseren Preislisten in Rechnung gestellt.
     
  11. Die Waren, die ALINEL NV an den Kunden geliefert hat, bleiben bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde sämtliche Beträge, die er ALINEL NV schuldet, einschließlich Zinsen und Kosten, bezahlt hat, Eigentum von ALINEL NV. Nichtsdestotrotz trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt der Lieferung der verkauften Waren das Risiko für Verlust oder Vernichtung dieser Waren. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung ist es dem Kunden ausdrücklich verboten, die gelieferten Waren als Zahlungsmittel anzuwenden oder sie mit irgendeinem Sicherheitsrecht zu belasten. Der Kunde wird an den gelieferten Waren eine entsprechende Kennzeichnung anbringen, die eindeutig angibt, dass die gelieferten Waren das Eigentum von ALINEL NV sind. Etwaige vom Kunden geleistete Vorauszahlungen werden zur Verrechnung möglicher Verluste beim Wiederverkauf verwendet.
     
  12. Bei Lieferung hat der Kunde zu überprüfen, ob die gelieferten Waren sichtbare Beschädigungen oder Mängel aufweisen. Sichtbare Beschädigungen oder Mängel müssen vom Kunden spezifisch und genau auf dem Frachtbrief vermerkt und spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung per Einschreiben oder per Fax an ALINEL NV übermittelt werden. Verspätete Reklamationen werden nicht entgegengenommen. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass bei Fassadenverkleidungen Farbunterschiede zwischen den in den Katalogen abgebildeten Beispielen und den gelieferten Waren vorkommen können, und das beim Einblenden von Profilen nach RAL-Kodierung geringfügige Farbunterschiede zwischen den Lackierungen untereinander entstehen können. Aufgrund von solchen Abweichungen ist der Kunde nicht berechtigt, eine Vertragsauflösung zu fordern, die Lieferung und/oder Bezahlung zu verweigern und/oder Schadenersatz bzw. Entgegenkommen in irgendeiner Form zu erhalten.
     
  13. Jede Reklamation in Bezug auf verborgene Mängel ist per Einschreiben zu versenden und muss spätestens innerhalb von einem (1) Monat nach Entdeckung des Mangels bzw. nach Meldung des Mangels durch den Endbenutzer bei ALINEL NV eingehen. Verspätete Reklamationen werden nicht entgegengenommen. Der Kunde wird dem Endbenutzer eine maximale Meldefrist von zwei (2) Monaten ab Entdeckung des Mangels setzen.
     
  14. Die Garantiezeit für die Fassadenverkleidung beträgt fünf (5) Jahre ab Produktionsdatum. Innerhalb eines Zeitraums von fünf (5) Jahren ab Produktionsdatum garantiert ALINEL NV im Falle einer zulässigen und begründeten Reklamation in Bezug auf Mängel an den Waren einen Austausch und/oder eine Reparatur der mangelhaften Profile (je nach Ermessen von ALINEL NV). Für Demontage, Transport und Montage ist in jedem Fall der Kunde verantwortlich. ALINEL NV ist in keinem Fall zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet und kann auch nicht mit irgendeiner sonstigen Sanktion belegt werden. Der Kunde kann keinen Anspruch auf irgendeinen anderen (Schaden-)Ersatz oder Entgegenkommen seitens ALINEL NV erheben, etwa in Bezug auf Montagekosten (Anreise und Stundenlohn). Die Installation und die Instandhaltung der Waren müssen im Einklang mit den zur Ware mitgelieferten Anweisungen und nach fachmännischen Maßstäben erfolgen. Insofern nichts anderes vorsehen ist, muss die Fassadenverkleidung gemäß den Anweisungen von ALINEL NV angebracht und montiert werden. Der Kunde hat bei Anbringung die Anweisungen bezüglich der Trägerstruktur im Einklang mit den Richtlinien von ALINEL NV zu berücksichtigen.
     
  15. Die Garantie von ALINEL NV greift nicht im Falle eines Schadens an jeglichen Waren durch unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Instandhaltung, normalen Verschleiß oder im Falle von Abweichungen, die im Zusammenhang mit der Ware üblich sind und die deren Funktion nicht beeinträchtigen. Als „unsachgemäße Nutzung“ gilt jeglicher Missbrauch, jegliches unsichere Verhalten, eine falsche oder brachial erzwungene Verwendung sowie nicht vorgeschriebene Anpassungen oder Änderungen an (Teilen) der Ware. Die Garantie von ALINEL NV gilt ebenso wenig im Falle von Schaden durch Transport oder Lagerung auf der Baustelle, Mängel infolge einer von Dritten unsachgemäß ausgeführten Reparatur, Schaden durch verwendete Teile, die nicht den Vorgaben der technischen Abteilung von ALINEL NV entsprechen, intensive Berührung mit schädlichen atmosphärischen Umständen, Montage mit zu schwachem Befestigungsmaterial, abnormale Witterung (Sturm-, Hagel-, Wasser-, Blitz- und Brandschaden), Gewalt und kriegerische Auseinandersetzungen. Die Garantie greift nicht im Falle von unsachgemäßer Nutzung oder Installation (einschließlich u. a. Mängel an der dahinter befindlichen Struktur, Mängel bezüglich der Art und Weise, in welcher die Fassadenverkleidung an der dahinter befindlichen Struktur angebracht wurde oder Mängel infolge der Befestigung bestimmter Gegenstände an der Konstruktion); Nichteinhaltung der Instandhaltungsrichtlinien von ALINEL NV, d. h. unzureichende Instandhaltung der Fassadenverkleidung; Mängeln infolge eines fehlerhaften Eingriffs seitens des Kunden oder seitens Dritter, darunter Mängel infolge der Anbringung und Montage der Fassadenverkleidung; Berührung mit einer aggressiven industriegewerblichen Umgebung, die zu Verfärbung oder Beschädigung führen kann; Korrosion an den Freischnitten infolge einer Umgebung mit einem hohen Salzgehalt in der Luft und einer Überschreitung der technischen Nutzungsgrenzwerte der Ware (siehe Gebrauchsanweisung).
     
  16. ALINEL NV (mitsamt ihren Angestellten, Vertretern und/oder Mitarbeitern) haftet nur dann für Schaden wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, insofern dieser Schaden durch Betrug, Täuschung oder vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Fehlverhalten seinerseits zurückzuführen ist. Für sonstige Fehler ist ALINEL NV nicht haftbar. Insofern ALINEL NV für irgendeinen Schaden haftbar gemacht wird, beschränkt sich die Haftung von ALINEL NV in jedem Fall höchstens auf den Rechnungswert der Bestellung des Kunden, bzw. auf jenen Teil der Bestellung, auf welchen sich der Anspruch bezieht. ALINEL NV ist keinesfalls haftbar für indirekten Schaden, u. a. einschließlich Folgeschaden, Gewinnsausfall, entgangene Einsparungen oder von Dritten erlittenen Schaden. Für die Art und Weise, in welcher der Kunde die Ware nutzt, ist ausschließlich er selbst verantwortlich.
     
  17. ALINEL NV ist von Rechts wegen von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden freigestellt und nicht daran gebunden im Falle von höherer Gewalt (z. B. kriegerische Auseinandersetzungen, Teil- oder Generalstreik oder Aussperrung, Betriebsunfälle, Feuer, Maschinenbruch, Insolvenz von Lieferanten, Rohstoffmangel usw.). Höhere Gewalt gibt dem Kunden keinesfalls ein Recht zur Auflösung des Vertrages oder auf Schadenersatz in irgendeiner Form. Höhere Gewalt auf Seiten des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
     
  18. Sämtliche Verträge zwischen ALINEL NV und dem Kunden sind Bestandteil eines allgemeinen Vertragsverhälltnisses. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen aufgrund eines bestimmten Vertrages nicht, kann ALINEL NV die weitere Ausführung des betreffenden Vertrages wie auch der anderen laufenden Verträge aussetzen.
     
  19. ALINEL NV hat in folgenden Fällen das Recht, den Vertrag mit dem Kunden jederzeit, mit sofortiger Wirkung, ohne richterliches Einschreiten, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Zahlung irgendeines Schadenersatzes aufzulösen: (i) wenn der Kunde, trotz schriftlicher Inverzugsetzung unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von mindestens sieben (7) Kalendertagen mit der (rechtzeitigen) Erfüllung einer oder mehrerer vertraglicher Verpflichtungen in Verzug bleibt; (ii) bei Einstellung der Zahlung oder bei (Beantragung einer) Insolvenz oder im Falle einer Umstrukturierung im Sinne des Gesetzes vom 31. Januar 2009 auf Seiten des Kunden; (iii) bei Geschäftsauflösung oder Einstellung der Geschäftstätigkeiten des Kunden; oder (iv) im Falle einer Pfändung der Vermögensbestandteile des Kunden (oder Teilen davon). Im Falle einer Auflösung behält ALINEL NV sich ebenfalls das Recht vor, Schadenersatz für alle auszulegenden Kosten und sämtlichen erlittenen Schaden (einschließlich Gewinnausfall, Verwaltungskosten, Transportkosten, Lagerkosten usw.) zu fordern und alle Forderungen von ALINEL NV an den Kunden werden unverzüglich fällig.
     
  20. Unbeschadet irgendeiner anderslautenden schriftlichen Vereinbarung bleiben sämtliche Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen etc., die ALINEL auf Kosten des Kunden angefertigt bzw. vorgenommen und dem Kunden ausgehändigt hat, Eigentum von ALINEL NV und gehen keinesfalls auf den Kunden über.
     
  21. Erweist sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder ein Teil davon) als ungültig oder nicht durchsetzbar, bleibt die Gültigkeit und die Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unbeschadet. In einem solchen Fall werden ALINEL NV und der Kunde in gutem Glauben verhandeln und die ungültige bzw. undurchsetzbare Bestimmung durch eine rechtsgültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem Zweck und der Tragweite der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
     
  22. Alle Verträge, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, sowie alle anderen Verträge, die sich daraus ergeben, unterliegen dem belgischen Recht. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und ALINEL NV fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Gerichtsbezirk Gent.